Vor dem weltlichen Richter Peter zum Ungefugen übergibt Gerhart Schuler zum Dulman zu Erbe Grede zur Laden 1 Mark Ewiggült, fällig auf Martini, und zwar: 1) 30 Schillinge aus dem Zehnten eines Morgens gen. der "smale morge", an dem Morgen gen. der Vogelsang ("Fogilsang"), und aus den 2 Morgen gen. in dem "Brule oder in den Letten", und aus drei Stücken Acker - zusammen 1 Morgen -, die vormals Wiese waren und zwischen dem Stadtgraben ("der stede graben") liegen und an Henne Malx Garten stoßen (Vorbesitzer: Kobilman zum Nußbaum ("Noßbaume")). 2) 6 Schillinge Heller aus 1 Strang ("strengiln") Wiese bei dem Raupelsweg ("Ropils wege") (Vorbesitzer: Konig), zehntfrei, und liegt der Zehnt, den Grede zur Laden von Gredichin, Henne Ebersheims Witwe, und ihren Kindern auch für die vorgenannte Mark gekauft hat, unzertrennlich mit den vorgenannten Wiesen und Äckern. - Festgesetzte Pön: 15 Mark. Zeugen: Henne Gelthus Sohn, und Henne Kornmey. "Und geschach 1397 uff den fritag nach der zwelf boden scheidunge."