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Der Ritter Anton Hausmann (Hußman) von Andernach reversiert der Äbtissin Katharina von Tecklenburg die inserierte Belehnung mit den Gütern Namedy und der Burg zu Andernach sowie den Lehngütern zu Breisig (-sich) unter den Bedingungen, dass 1) auch der zugekaufte Allodialbesitz lehnrührig werden, 2) das Lehen sich nur auf den Mannesstamm vererben und nur bei völligem Aussterben desselben die weibliche Deszendenz zugelassen werden, 3) das Gut Namedy der Frau Antons, Margaretha von Elz, als Wittum ausgesetzt werden solle. - Zeugen: Degenhart Haaß, Doktor der Rechte, Amtmann zu Linden, Rutger von der Horst, der Schwörvogt Tillman Scholle und Arnolt Hoff Schmidt. ... geben ... ahm Sechsten Aprilis.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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