Der Würzburger Bischof Gottfried [Schenk von Limpurg] beurkundet: Der Abt des Klosters St. Stephan Berthold [Gunther] und der Würzburger Domherr Konrad von Redwitz haben ihn laut eines hier im Wortlaut inserierten Notariatsinstruments vom 17. August 1454 mit der Beilegung ihrer Streitigkeiten in Dorf und Gemarkung Veitshöchheim betraut und sich eidlich zur Annahme seines Schiedsspruchs verpflichtet. Er entscheidet daher, dass Konrad von Redwitz von seinem Schloss und allen seinen Gütern in Veitshöchheim dem Kloster St. Stephan den Zehnt entrichten soll. Vogtei- und Gerichtsrechte in dem Ort stehen allein dem Abt des Klosters zu. Der Abfluss des Brunnens in Veitshöchheim in das dortige Mühlwasser soll von niemandem verhindert werden. Nur an gebannten Feiertagen darf es von anderen Personen als dem Müller in Veitshöchheim genutzt werden. Die Egerten und unbebauten Äcker in der Gemarkung Veitshöchheim stehen allein dem Kloster St. Stephan zu. Wegen des Waldes und anderer strittiger Güter in Dorf und Gemarkung Veitshöchheim soll bis zum 1. Mai 1455 ein Umgang stattfinden, bei dem die Grenzen der strittigen Güter festgelegt werden. Von dem Nonnengarten genannten Gut soll Konrad von Redwitz dem Kloster solange Eitel Martin noch lebt jedes Jahr 21 Pfennige und 2 Martinshühner entrichten. Nach dem Tod des Eitel Martin sollen sich diejenigen, die das Gut dann bewirtschaften, mit dem Kloster gütlich über die Abgaben davon einigen. Der geben ist an sannd Moritzen tag 1454. Aussteller: Bischof von Würzburg. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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