Wolter Mesmecher und . . . , Schöffen zu Kranenburg, bekunden, dass vor ihnen Johann de Bart bekannt hat, dem Friedrich Janssen von eine Jahrrente von Gulden zu schulden. [Die Rente ist mit 132 Gulden einlösbar. Zu Unterpfand steht ein Haus zu Kranenburg in der Bornstraße, das Johann von Joachim Thiessen gekauft hat]. Ankündigung des Schöffensiegels.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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