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Die Brüder Reinhard von Gelnhausen und Kaspar von Gelnhausen
bekunden für sich und ihre Erben, dass sie von Hartmann [Burggraf von
Kirchberg], Abt...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1511-1520
1514 März 11
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der gebenn ist im iare tage wie obenn stehit
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Brüder Reinhard von Gelnhausen und Kaspar von Gelnhausen bekunden für sich und ihre Erben, dass sie von Hartmann [Burggraf von Kirchberg], Abt von Fulda und Hersfeld, eine im Folgenden inserierte Urkunde erhalten haben. Die Brüder versichern an Eides statt, dass sie die Vereinbarungen einhalten und ihnen nicht zuwiderhandeln werden. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1514 März 11: Hartmann [Burggraf von Kirchberg], Abt von Fulda und Hersfeld, bekundet, dass er den Brüdern Reinhard von Gelnhausen und Kaspar von Gelnhausen den Pfandbesitz des Hofs Dipperz mit der Schäferei (scheffery), den die Brüder für 200 Gulden von den Steinrück gekauft haben und Fulda den Steinrück einst verpfändet hat, bestätigt. Die 50 Pfund Heller Fuldaer Währung Schulden, die Johann (Hans) von Gelnhausen Fulda für die Ablösung des Hofs Heimbach (Heymbach) schuldet, die mit zehn Schilling Pfennig Fuldaer Währung für jedes Pfund und acht Pfennig Fuldaer Währung für jeden Schilling Pfennig zu verzinsen sind, werden den Brüdern erlassen. Dafür verzichten die Brüder zugunsten von Fulda dauerhaft auf ihre Hälfte des Gartens und Weihers vor dem Kohlhauser Tor beim Heiligen Kreuz. Für den Hof in Dipperz hat Fulda ein Rückkaufrecht für 200 Gulden. Der Abt versichert für sich und seine Nachkommen, dass er den verpfändeten Hof in Dipperz innerhalb der nächsten 15 Jahre nicht ablösen wird. Die Brüder verpflichten sich, für die Instandhaltung des Hofs Sorge zu tragen und ihn nicht zu verpfänden oder zu verkaufen. Nach Ablauf der 15 Jahre muss Fulda den Rückkauf jeweils zwei Monate vor Kathedra Petri [Februar 22] den Brüdern in Dipperz schriftlich ankündigen. Dem Rückkauf kann nicht widersprochen werden; die Brüder müssen den Hof mit allem Zubehör zurückgeben. Sollten die Brüder den Hof nicht herausgeben wollen, kann Fulda die 200 Gulden Pfandsumme beim Bürgermeister und Rat der Stadt Fulda hinterlegen. Damit gilt der Hof als eingelöst und kann von Fulda wieder in Besitz genommen werden. Ankündigung des Sekretsiegels des Abtes. Ausstellungsort: Fulda. (... der gebbenn ist inn unser stadt Fulda uff Sambstagk nach dem Sontage Invocavit unnd Christi gepurt funffzehenhundert unnd virtzehen iare). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Reinhard von Gelnhausen, Kaspar von Gelnhausen
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda, K 437, f. 102r-104r
Vgl. hierzu auch Nr. 1365, 1367 und 1368.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.