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Nachlass Pastors, Johann (Bestand)
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Johann Pastors aus Appeldorn (Landwirt) verkaufte 1832 als Grundstückseigentümer einen römischen Grabstein an den Notar Philipp Houben aus Xanten. Das dazu ausgefertigte Schreiben lag der VE "H 21" bei. Es wurde dieser VE entnommen. Da es kein städtisches Schriftgut ist und demnach nicht dem Bestand "Kalkar II" zugeordnet werden kann, wurde der Bestand "Nachlass Pastors, Johann" gebildet, um das Schreiben dort einzufügen.
Form und Inhalt: Johann Pastors aus Appeldorn (Landwirt) verkaufte 1832 als Grundstückseigentümer einen römischen Grabstein an den Notar Philipp Houben aus Xanten. Das dazu ausgefertigte Schreiben lag der VE "H 21" bei. Es wurde dieser VE entnommen. Da es kein städtisches Schriftgut ist und demnach nicht dem Bestand "Kalkar II" zugeordnet werden kann, wurde der Bestand "Nachlass Pastors, Johann" gebildet, um das Schreiben dort einzufügen.