I. Konrad Nottelman in Münster hat eine größere Forderung an Kersten Wördeman in Hamburg wegen gelieferter Münsterscher Tücher. Wördeman soll flüchtig geworden sein. Nottelman hat daher Arrest und Kummer angelegt in Forderungen, welche Wordeman an Kaufleute in Zutphen, Rees, Münster und Duesburg hatte, z.B. an Joist Droste in Münster; Arndt zu Haenn (Hamm?), Eberhard Claessen, Johan Scharp und die Gebrüder Lambert und Henrich Stenderinck, alle in Duesberch; Ratsherr Johan von Schreck in Rees; Peter Schröder und Johan Beerhorst in Zutphen. Der Rat in Münster verwendet sich für Nottelman bei dem Rat in Hamburg und Rees. II. Kordt Nottelman hatte Forderungen an Johan Tuman in Wiedenbrück, hat diesen dort verklagt und Urteil erwirkt. Tuman hatte noch mehrere Gläubiger. Über sein Vermögen ist das Diskussionsverfahren eröffnet, in dem die Reihenfolge festgesetzt ist, nach der die Gläubiger befriedigt werden sollen. Die Reihenfolge richtete sich nach dem Alter der Forderungen. Nottelbeck behauptet nun: Wilhelm Schomaker und Johann thom Brincke in Wiedenbrück hätten sich in den Besitz des Vermögens des Tuman gesetzt, obschon ihre Forderungen jüngere wären, als die seinigen; seine Vorstellungen beim Rat in Wiedenbrück seien erfolglos gewesen. Er hat daher einen Arrest gegen sie angelegt. 1563