Testament der Christina Judith Douariere von Hoete geb. von Romberg. 1) Als Haupterben setzt sie ihren Vetter Stephan v. Romberg, den 4. Sohn "meines herrn Vetteren" Conradt Stephans, Frh. v. Romberg, kgl. preuss. Drosten der Ämter Lunen und Hörde, Herrn zu Bladenhorst, ein. (Noch Nebenbestimmungen). Stirbt Stephan vor der Erblasserin oder ohne Erben, so tritt an dessen Stelle dessen jüngste Schwester Anna Christina v. Romberg; an deren Stelle wieder in gleichem Falle deren Schwester Sophia, resp. wieder ihr Bruder Giesberg Wilhelm usw. bis zur ältesten Schwester Philippina Anna Elisabeth Christina Margaretha von Romberg. 2) Ihre Base Philippina Anna Elisabeth Christina Margaretha v. Romberg erhält ein Legat bestehend in einem Toiletteartikel (interessant!) 3) Ihre Base Alexandrina v. Romberg desgl. (interessant!) 4) Ihre Base Sophia Wilhelmina v. Romberg desgl. (interessant!) 5) Ihre Base Sophia v. Romberg desgl. (interessant!) 6) Ihre jüngste Base Anna Christina v. Romberg desgl. (interessant!) 7) Ihr Vetter Caspar Adolph v. Romberg desgl. (interessant!) 8) Ihr Vetter Friedrich Mauritz v. Romberg erhält von dem Kapital "in die GelderischeHöfe" 1095 Taler 50 Stüber nebst einigen Toilettegegenständen (interessant!) 9) Ihr Vetter Gisbert Wilhelm v. Romberg erhält ebenfalls von obigem "Capital an die Zelderische Höfe" 1095 Taler 50 Stüber nebst einigen silb. Geräten (interessant!) 10) Ihre Base Sophia Amelia Maria v. Gent, Dame zu Bisterfeldt und Heesbeen erhält die Nutznießung des Anteils, welche die Erlasserin an die Zelderischen Höfe hat, lebenslänglich. Das Kapital ist in Nr. 8 und 9 festgelegt. 11) Ihr Vetter Johann Christian August v. Schutz, Herr zu Benninghoffen-Daaden erhält die Hellinsch- und Gast-Wiese, die unweit Brunninghausen gelegen. 12) Ihre Base Frau v. Schulz geb. von Newhoff erhält ihre gold. Uhr mit Kette und 1 großen Spiegel. 13) Ihres +Mann Erbin und dessen Gatten - kgl. Hptm. und Ordensritter Friedrich Wilhelm v. Sydow, Herr zu Lehen und seine Frau geb. von Geister dit Rabensteurr - erhalten beide eine Reihe, genau specificierter - "mobilien, bestialien u. moventien", die "auffm Hausse Westhausen gelassen werden sollen". (interessant!) 14) Zur Verbesserung des Predigergehalts "bey hiesiger Hausscapellen" setzt die Erblasserin die Zinsen von 200 Reichstaler Kapital as. 15) Bestimmungen betr. des Gottesdienstes. 16) Festlegung von 50 Talern Kapital, dessen Zinsen der evang.-reform. Schulmeister erhalten und wofür dieser 3 arme Kinder "informieren" soll. 17) Das "zweyte freulein vom Hause Pungelscheide, Margaretha Christina Jesina von Neuhoff" erhält einen silb. Blumenkorb. 18) Der "hiesige" Prediger Bernhard Ludolph Hermanni erhält 200 Taler für treue Dienste. 19) Catharina Elisabeth Heimbeck, Witwe von Arnd Johan Vethacke aus Castrop, erhält für treue Dienste 100 Reichstaler nebst einer Reihe sonstigem an Mobilien, Leinen und Vieh. (interessant!) 20) Das Kammermädchen Maria Catharina Aschefeldt erhält 150 Taler nebst einigen Mobilien, Leinen und Vieh. 21) Die Jungfer Anna Margaretha Herbst erhält 50 Taler und einiges an Mobilien und Leinen. 22) Nach ihrem Tode erhält jeder der Bediensteten sofort 2 Reichstaler ausgezahlt. 23) Die Armen, die "alhier als zum Cringeldantz zusammen" erhalten 20 Reichstaler. Testamentsvollstrecker soll sein: Frh. Jean Christian August v. Schutz, Herr zu Benninghoffen-Daaden, und ebenso Interimsadministrator bis dass der Haupterbe 25 Jahre alt, soll Bernhard Henrich Strunck aus Dortmund sein. Sollte sich der Frhr. Conrad Stephan v. Romberg zu Bladenhorst oder einer dessen Kinder nicht an die Bestimmungen des Testamentes halten und diesen anfechten wollen, so fallen die diesen vermachten Legate an das Waisenhaus zu Kleve. (Die Erblasserin ist im Streit mit Conrad Stephan, der ihr ihren Anteil nicht zahlen will). Geschehen Westhausen. P.S.: Der Procurator Bernh. Heinr. Strunck erhält: a) einige Mobilien und Geräte (specificiert). b) Demselben sollen das Offenbergische Kapital (1000 Reichstaler) nebst Interesse und Kosten bis zum Tag der Auszahlung eingehändigt werden. c) Festsetzung der Entschädigung Struncks für die Vermögensverwaltung. Westhausen, 16. Mai 1744. Die Schenkung des Offenbergischen Kapitals durch Übergabe der Original-Obligation an Strunckede erfolgte am 19. und 20. März 1743. Die gerichtliche Bestätigung dieses Testamentes erfolgte am 20. Mai 1744 durch den Richter des Bodelschwingh Mengedischen Eigengerichts, Andreas Florens Then Berg im Beisein des Notars und Gerichtsschreibers Tacke und des Gerichtsdieners Bernd. Backhoff.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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