Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er als Landesfürst und aus ordentlicher Obrigkeit der Hildegard von Remchingen, Tochter seines Getreuen Erhard von Remchingen (+), den Hans Kranich, Domherr zu Speyer, und Philipp von Leyen zu Vormunden gesetzt hat. Beide sollen Hab und Gut der Tochter in Sorge und Verwahrung haben und ein Inventar anfertigen. Die Einnahmen und Ausgaben sollen sie treu zu ihrem besten Nutzen versehen und jederzeit darüber vor dem Pfalzgrafen oder seinen Räten Rechnung ablegen. Die Vormunde haben die Versehung der Vormundschaft gemäß dieser Artikel gelobt und geschworen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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