Kläger: Nicolaus San(d)tmann, Dr. der Medizin, Stadt-Physikus, für sich und Gödert Gödersen, Färbereibesitzer in Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Joachim Moller, Bürger zu Hamburg, als Rechtsnachfolger des Peter Pery, englischer Kaufmann in Hamburg (Kläger) und als Nebengeklagter Hermann Petersen, Färber und Bürger zu Hamburg (Nebenbeklagter).- Streitgegenstand: Apellationis, nunc (1619, 1620 et 1623) citationis ad reassumendum; Gültigkeit von Obligationen in einem Streit um die Bezahlung von 2400 Mark lübisch, beziehungsweise die Färbung der vom Beklagten gelieferten Tuche durch die Kläger, die für den aus der Stadt geflüchteten Falliten Hermann Petersen gebürgt hatten

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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