Kläger: Nicolaus San(d)tmann, Dr. der Medizin, Stadt-Physikus, für sich und Gödert Gödersen, Färbereibesitzer in Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Joachim Moller, Bürger zu Hamburg, als Rechtsnachfolger des Peter Pery, englischer Kaufmann in Hamburg (Kläger) und als Nebengeklagter Hermann Petersen, Färber und Bürger zu Hamburg (Nebenbeklagter).- Streitgegenstand: Apellationis, nunc (1619, 1620 et 1623) citationis ad reassumendum; Gültigkeit von Obligationen in einem Streit um die Bezahlung von 2400 Mark lübisch, beziehungsweise die Färbung der vom Beklagten gelieferten Tuche durch die Kläger, die für den aus der Stadt geflüchteten Falliten Hermann Petersen gebürgt hatten
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Kläger: Nicolaus San(d)tmann, Dr. der Medizin, Stadt-Physikus, für sich und Gödert Gödersen, Färbereibesitzer in Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Joachim Moller, Bürger zu Hamburg, als Rechtsnachfolger des Peter Pery, englischer Kaufmann in Hamburg (Kläger) und als Nebengeklagter Hermann Petersen, Färber und Bürger zu Hamburg (Nebenbeklagter).- Streitgegenstand: Apellationis, nunc (1619, 1620 et 1623) citationis ad reassumendum; Gültigkeit von Obligationen in einem Streit um die Bezahlung von 2400 Mark lübisch, beziehungsweise die Färbung der vom Beklagten gelieferten Tuche durch die Kläger, die für den aus der Stadt geflüchteten Falliten Hermann Petersen gebürgt hatten
211-2_S 5
S 748
211-2 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> S
1613-1624
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Lt. Martin Khun Beklagter: Dr. Johann Friedrich Renger (1616), Dr. Gerhard Ebersheim (1620), Dr. Heinrich Ludwig Hacker (1623). Nebenbeklagte: Lt. Johann Peter Mörder (1616), Lt. Johann Sebastian Augsburger (1620).- Instanzen: 1. Obergericht 1615-1616 2. Reichskammergericht 1616-1624.- Darin: 3 Obligationen von 1613 des Hermann Petersen über je 800 Mark lübisch für Peter Pery mit einer Verpflichtung zum "Blauen" von Tuchen und einer Bürgschaft der Kläger; Zession der Obligationen 1614 durch Peter Pery an Joachim Moller; Gutachten der Juristen-Fakultäten der Universitäten Leipzig und Wittenberg aus den Jahren um 1615.
Archivale
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11317 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:58 MEZ