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Steuerbefreiungen auf Haustrunk und Tabakdeputate.- Eingaben von Gewerkschaften und Unternehmen: Bd. 1
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Bundesministerium der Finanzen >> B 126 Bundesministerium der Finanzen.- Abt. III Zölle, Verbrauchsteuern, Interzonenverkehr (Apl. 1961 bis 1980) >> Verbrauchsteuern (V) >> Biersteuer bzw. Branntweinsteuer (V 2, V 3) Vgl. auch V 7 >> Geltendes Recht (V 21) >> Steuerbefreiungen auf Haustrunk und Tabakdeputate.- Eingaben von Gewerkschaften und Unternehmen
1955-1971
Bundesministerium der Finanzen (BMF), 1947-
Aktenführende Organisationseinheit: III A 4 (1971)