Garsilius von Maylnarke, Dechant B. M. V. zu Aachen, überträgt dem Dekanat des Stifts seine mit weitläufigen Gebäuden und Strukturen ausgestattete Kurie zur Dekanatswohnung seiner Nachfolger, die dem Kapitel dafür einen Jahreszins von 5 Mark (wovon 4 Mark für die Kanoniker und 1 Mark für die Chorgenossen als Präsenzgefälle zur Feier seiner Memorie dienen) zu entrichten haben, wogegen das Kapitel ihm die von seinem Vorgänger benutzte alte Dekanatskurie abtritt, mit der Erlaubnis dieselbe einem Stiftskanoniker zu verkaufen, der als Besitzer eine jährliche Abgabe von 1 Mark an das Kapitel entrichtet. Sollten spätere Dechanten mit diesem Tausch nicht zufrieden sein, so ist es ihnen gestattet, die alte Kurie sich weder zu nehmen, während auf den dieselbe bewohnenden Kanoniker das neue Haus mit der Verpflichtung zu obiger Rentzahlung (die übrigens mit 100 Mark ablösbar ist) übergeht. Datum et actum anno domini M. C. C. C. quartodecimo, crastino b. Egidii abbatis, in capitulo ecclesie nostre.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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