Übereinkunft zwischen Barbara, Witwe des Hanns Eberhart, Bürgerin zu Horb, und ihrem Sohn Hanns Eberhart, Kaplan zu St. Leonhard (Lienhart) zu Horb dahingehend, dass dieser sie, gegen Übereignung eines Morgens Weingarten bei dem Luttenbrunnen und eines Baumgartens vor dem Müllertor, auf Lebenszeit mit Nahrung und Kleidung versorgt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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