Propst Garsilius, Dechant Heinrich und das Kapitel vom heiligen Adalbert zu Aachen erlassen ein Statut, welches das bisherige Herkommen bestätigt, wonach jeder neue Kanoniker, der nach zweijähriger Exspektanz in den vollen Genuss seiner Präbende gelangt ist, dem Kapitel ein heiteres Mahl zu geben und außerdem, abgesehen von den sonstigen Gebühren, den residierenden Kanonikern binnen drei Monaten 3 Mark Silbers zu entrichten hat, widrigenfalls der Kellner dieselben von den Präbendalgefällen ihm abhalten soll, ferner wird bestimmt, dass jeder außerhalb der Immunität residierende Kanoniker dafür eine Rekognition von jährlich 4 Turnosen zu erlegen habe, doch darf derjenige, welcher aus Mangel an Raum in der Immunität nicht wohnen kann, auf dem Adalbertberg oder unterhalb in der Straße am Steinweg bis zur Wasserleitung der Platzmühle (molendinam vulgariter pletzmolen nuncupatiens) frei seinen Aufenthalt nehmen. Ohne Zustimmung des Kapitels ist es aber keinem Kanoniker gestattet, andere Benefizien zu kommulieren und nur solche Kanoniker, welche die Weihe empfangen, haben ein Anrecht auf die Rezidenzien. Zeugen: Propst Garsilius, Dechant Heinrich und benannte Kanoniker "Datum et actum in Capitalo nostro ad hoc generaliter indicto ann an nativitate domini milles, ducentesimo eiscumeisocionis domini"
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Propst Garsilius, Dechant Heinrich und das Kapitel vom heiligen Adalbert zu Aachen erlassen ein Statut, welches das bisherige Herkommen bestätigt, wonach jeder neue Kanoniker, der nach zweijähriger Exspektanz in den vollen Genuss seiner Präbende gelangt ist, dem Kapitel ein heiteres Mahl zu geben und außerdem, abgesehen von den sonstigen Gebühren, den residierenden Kanonikern binnen drei Monaten 3 Mark Silbers zu entrichten hat, widrigenfalls der Kellner dieselben von den Präbendalgefällen ihm abhalten soll, ferner wird bestimmt, dass jeder außerhalb der Immunität residierende Kanoniker dafür eine Rekognition von jährlich 4 Turnosen zu erlegen habe, doch darf derjenige, welcher aus Mangel an Raum in der Immunität nicht wohnen kann, auf dem Adalbertberg oder unterhalb in der Straße am Steinweg bis zur Wasserleitung der Platzmühle (molendinam vulgariter pletzmolen nuncupatiens) frei seinen Aufenthalt nehmen. Ohne Zustimmung des Kapitels ist es aber keinem Kanoniker gestattet, andere Benefizien zu kommulieren und nur solche Kanoniker, welche die Weihe empfangen, haben ein Anrecht auf die Rezidenzien. Zeugen: Propst Garsilius, Dechant Heinrich und benannte Kanoniker "Datum et actum in Capitalo nostro ad hoc generaliter indicto ann an nativitate domini milles, ducentesimo eiscumeisocionis domini"
AA 0081 Aachen, St. Adalbert, Rep. u. Hs. (AA 0081)
Aachen, St. Adalbert, Rep. u. Hs. (AA 0081) >> 1. Rep. u. Hs. >> Kopiar aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Von großer und deutlicher Hand mit kalligrafischer Ausschmückung der Anfangszeilen der einzelnen Urkunden, enthält auf auf 569 Seiten 133 Urkunden, von 997-1547 in chronologischer Aufeinanderfolge. Eine Übereinstimmung der Nummern der Originale und der Kopien nachweisende Zuordnung mit der Beglaubigung des Notars Leonard Xaver Malmandier ist beigefügt.
1266 Januar 2
Diverse Registraturbildner
Urkunde
A.p.123; Quix cod. Aq. p. 52
Kopiar aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Von großer und deutlicher Hand mit kalligrafischer Ausschmückung der Anfangszeilen der einzelnen Urkunden, enthält auf auf 569 Seiten 133 Urkunden, von 997-1547 in chronologischer Aufeinanderfolge. Eine Übereinstimmung der Nummern der Originale und der Kopien nachweisende Zuordnung mit der Beglaubigung des Notars Leonard Xaver Malmandier ist beigefügt.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:08 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.2. Geistliche Institute (Tektonik)
- 1.2.1. A - D (Tektonik)
- 1.2.1.1. Aachen (Tektonik)
- 1.2.1.1.1. St. Adalbert (Tektonik)
- Aachen, St. Adalbert, Rep. u. Hs. AA 0081 (Bestand)
- 1. Rep. u. Hs. (Gliederung)
- Kopiar aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Von großer und deutlicher Hand mit kalligrafischer Ausschmückung der Anfangszeilen der einzelnen Urkunden, enthält auf auf 569 Seiten 133 Urkunden, von 997-1547 in chronologischer Aufeinanderfolge. Eine Übereinstimmung der Nummern der Originale und der Kopien nachweisende Zuordnung mit der Beglaubigung des Notars Leonard Xaver Malmandier ist beigefügt. (Archivale)