Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen seinem Rat Wigand von Dienheim und seinem Ausvogt zu Alzey Hans Jett (Jetten) Irrungen halten, nachdem sie bereits mehrmals zu Verhören und Prozessen vor dem Pfalzgrafen erschienen sind. Er hat beide nun dahin vereint, dass beide ihre Forderungen binnen Monatsfrist dem pfalzgräflichen Sekretär Paulus Baumann (Buwman) zu dessen Wohnung nach Heidelberg übersenden. Dieser soll die Schriftstücke unter näheren Bestimmungen weiterleiten, sodass schließlich jedem Kontrahenten Klage, Rede und Gegenrede vorliegen. Der Pfalzgraf verordnet Friedrich Kämmerer von Dalberg, Ritter, zum Kommissar in der Angelegenheit, wobei die Parteien Anträge und Anbringungen gegenüber diesem vorzunehmen haben. Solche Anbringungen und die Weiterleitung der genannten Schriftstücke hat Friedrich Kämmerer unter seinem Siegel verschlossen an Paulus Baumann vorzunehmen, der den Parteien dann Abschriften zukommen lassen soll. Zu gegebener Zeit will der Pfalzgraf den Parteien einen Tag anberaumen und sie gütlich oder rechtlich unter Verzicht auf weitere Rechtsmittel vertragen. Die Parteien haben diesen Anlass angenommen und erhalten eine Ausfertigung der Urkunde.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...