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Auseinandersetzung zwischen der Stadt Guben und den Städten Frankfurt (Oder) und Crossen wegen Behinderung des freien Warentransportes auf der Oder
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Enthält u. a.: Ludwig der Römer, Markgraf zu Brandenburg und zu Lausitz entscheidet in der Auseinandersetzung der Städte Guben, Frankfurt und Sommerfeld wegen einer Niederlage bei Frankfurt (Abschrift), 1359 Juli 5 (Lehmann, Urkundeninventar, Nr. 636). - Friedrich III., Landgraf von Thüringen, urkundet, dass die Bürger von Frankfurt denen von Guben und Sommerfeld, was sie ihnen an Gelde wegen der Niederlage abgedrungen, wieder ersetzen sollen (Abschrift), 1359 Juni 28 (Lehmann, Urkundeninventar, Nr. 633). - Jost, Markgraf zu Brandenburg, urkundet, dass die Bürger zu Guben in Oderberg den gleichen Zoll entrichten sollen wie die Bürger zu Frankfurt (Abschrift), 1401 Mai 15.