Das kaiserliche Kammergericht weist die Berufung Bernhard Reuters, Bürgers zu Nürnberg, gegen ein Urteil der Nürnberger Stadtgerichts zu Gunsten seines Bruders Paulus Reuter zum Atzelhof, welcher ihn auf Bezahlung von 2000 Gulden elterlichen und brüderlichen Erbteiles belangt hat, unter Auferlegung der Gerichts kosten ab.