Urban Herman aus Aldingen, auf Schloß Honburg bei Tuttlingen gef., weil er sich gegen seinen Bruder übel verhalten, ihn mit verletzenden Reden geschmäht und dadurch den Frieden gebrochen hatte, jedoch auf Bitten seiner Freundschaft begnadigt und unter nachstehenden Bedingungen entlassen, schwört U. Die Entlassungsbedingungen lauten: 1. den Vertrag zwischen ihm und seinem Bruder, ausgehandelt vom Obervogt Hans Bastian Ifflinger von Graneck und Jos Altvatter, Keller zu Tuttlingen, zu halten; 2. seinen Bruder nicht mehr zu verleumden und die gefallenen Worte als nicht ehrenrührig anzusehen; 3.das Übereinkommen zu respektieren, wonach sein Bruder seine Forderungen, einen Kauf betreffend, auf Pfingsten d.J. (24. Mai) begleichen soll, und 4. Atzung, Turmlöse, Schreiberlohn und andere Gefängniskosten zu bezahlen.