Kurfürst Philipp von der Pfalz verschreibt Otto von Zwist, den er mit einem Dienstgeld über 100 Gulden zu seinem lebenslänglichen Diener aufgenommen hat, zur Besserung seines Solds 50 Malter Korn, 50 Malter Hafer, 2 Fuder Wein, alles nach Heidelberger Maß. Dies ist ihm bis auf Widerruf jährlich zu St. Martin [= 11.11.] von der Kellerei zu Weinheim gegen Quittung auszurichten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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