Bischof Gerhard verpfändet mit Zustimmung des Domkapitels dem Andreasstift ein halbes Haus mit Zinseinkünften in Hülsen, die durch den Tod des Gerold [von Hülsen?] frei geworden sind, um damit eine Summe von 14 Markm abzusichewrn, die er Gottschalk Sclop schuldet, dieser aber dem Andreasstift zur Aufnahme in dessen Gebetsverbrüderung und Anniversarfeiern für sich und seine Ehefrau geschenkt hat. Damit nicht der Eindruck des Wuchers entsteht, übergibt Gerhard dem Andreasstift diese Einkünfte nur zu seinem Seelenheil. Aus ihnen sollen jählich fünf Paar Schuhe zur Ehre der fünf Wunden Christi an fünf Arme verteilt werden. Ausführung auf Pergament; zwei abhängende Siegel verloren Druck: Urkundenbuch St. Andreas Verden, Nr. 37

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Niedersächsisches Landesarchiv
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