Hugo Vogt von Summerau zu Praßberg beurkundet, dass sich Ursula Fricker, Tochter der "zum Bach" gesessenen Eheleute Michel Fricker und Anna Veser, um eine nicht spezifizierte Summe Geldes, deren Empfang er hiermit bestätigt, von seiner Leibherrschaft losgekauft hat. Auch namens seiner Erben entbindet der Aussteller genannte Ursula von ihrem Eid, spricht sie und auch die Kinder, die sie künftig womöglich gebären wird, von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den ihr anhängenden Dienstpflichten (Servitut) und obligatorischen Abgaben los, erlaubt ihr, ab sofort bei Herren, Städten "oder andern" neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, "wo sy wöllen vnd Inen das fueglich ist" und ohne jede Behinderung von seiner Seite, und garantiert, gegen die Freigelassene, deren Vermögen und Erben künftig keine Ansprüche oder Forderungen von Leibeigenschafts wegen mehr vorzubringen, weder gerichtlich noch außergerichtlich.