Christoph Khöckh zu Prunn und Bodenmais bekundet, dass Abt Hieronymus von St. Emmeram ihm den dritten Teil an Grund und Boden, Wiesen und Äckern der Hofmark und Schloss Aicholding (Aykholthing) im Riedenburger Landgericht, zu Lehen verliehen hat, und leistet ihm dafür Lehenspflicht. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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