Johan Bysscopynck, Richter in der Stadt Münster des Bischofs Erich, bekundet, daß Ryckqwyn Meynershagen und Ehefrau Gerdruet dem Ludeken Wysseman und Johan Meygerman, Provisoren der gemeinen Vikarien und Altaristen im Dom zu Münster, für 60 rheinische Goldgulden eine jährliche Rente von drei rheinischen Goldgulden aus ihrem Kamp und der Windmühle vor Münster bei der Yodevelderporten verkauft haben. Aus dem Kamp haben die Domvikarien bereits eine Rente von vier rheinischen Gulden. Rückkauf bleibt vorbehalten. Siegelankündigung des Richters. Zeugen: Gerdt Stelhake, Bernt Bokeman. in vigilia nativitatis sancti Johannis