Werden.-Ferdinand Sigismund Freiherr von Heyden, Erb- und Gerichtsherr zu Bruch und Clyff, königlich preußischer Obrist unter dem Sonsfeldischen Dragonerregiment, macht bekannt, dass Abt Theodor ihn nach dem Tod seines Vaters Johann Sigismund Wilhelm Freiherrn von Heiden, Gerichtsherrn zu Bruch, Rhade, Crudenburg, Lichtenvoerde, königlich preußischer Kavalleriegeneral, mit dem Gut Veithausen im Amt und Kirchspiel Bochum belehnt hat. Es huldigt in seinem Auftrag der Richter und Cand. iur. Christoph Georg Märker im Beisein von Lic. iur. Johann Franz Contzen und Cand. iur. Ernst Josef Wasserfort.-Es siegelt der Aussteller, Or., Petschaft und Unterschrift des Bevollmächtigten