Mathias (Thys) von Alken und seine Ehefrau Margarete (Grete) bekennen, daß ihnen Ruprecht, Graf zu Virneburg, und dessen Söhne, die Junggrafen Philipp und Ruprecht, als Erbkauf den Zehnt zu Fankel sowie Korn und Wein aus dem Hof Bruttig mit allem Zubehör verkauft haben, weiterhin auch Zehnt, Korn und Wein in Valwig (Valve) und Weingärten und -gülten zu Lehmen (Lyemen) gemäß dem Inhalt von zwei Urkunden. Die Aussteller gestatten dem Grafen und seinen Erben jederzeit nach Ankündigung 14 Tage zuvor den Widerkauf gegen 2000 oberländische gute schwere Gulden in der Münze der vier Kurfürsten bei Rhein oder einer anderen guten Währung, 22 Weißpfennige auf den Gulden gerechnet, jeweils am Tag Kreuzerhöhung (Sept. 14). Dabei müssen auch evtl. rückständige Zinsen, Kosten und Schaden gezahlt werden. Als Zins erhalten die Käufer jährlich am Tag Kreuzerhöhung 160 Gulden, wofür den Verkäufern alle Renten und Gülten für das kommende Jahr zustehen. Wenn aber die 160 Gulden von den Verkäufern nicht gezahlt werden, sollen die Käufer am folgenden Zahlungstermin die Einkünfte aus den Besitzungen an sich nehmen. Nach dem Rückkauf sollen die Käufer auch nicht mehr zu Mannschaft, Eid und Huld gegenüber den Verkäufern verpflichtet sein. Die Aussteller haben Reinhard Schmitz (Smytzz) von Kempenich und Arnold von Mendig, Waldbotten des Grafen in der Pellenz, gebeten, mit ihnen zu siegeln. Sr.: Der Ausst. für sich und seine Frau, Reinhard Schmitz und Arnold von Mendig. Ausf. Perg. - 3 Sg. anh., ab - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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