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Reicholzheimer Bürgermeisterrechnungen (Bestand)
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim (Archivtektonik) >> Rosenbergisches Archiv >> Selekte und Sammlungen >> Rechnungen
1681/82-1805/06
Vorbemerkung: Sieht man einmal von den bis ins 15. Jahrhundert zurückreichenden Rechnungen der Stadt Wertheim ab, so sind, soweit dies aus der Literatur zu ersehen ist, im Stadtarchiv Wertheim und seinen Außenstellen lediglich für drei der 18 eingemeindeten Ortsteile Rechnungsserien erhalten, die über das Jahr 1700 hinausgehen: für Dertingen (1648 ff.), Kemach (1633 ff.) und Urphar (1613 ff.) (vgl. Karl Wagner u.a.: Archivalien aus sämtlichen Gemeinden des Amtsbezirks Wertheim. In: Mitteilungen der Badischen Historischen Kommission 28, 1906, S. m111 und m115 = ZGO NF 21; Julius F. Kastner: Inventar des Gemeindearchivs Kembach. 1956. S. 29ff). Umso erfreulicher ist der Umstand, dass sich im Fürstlich Löwenstein-Wertheim-Rosenberg'schen Archiv die Bürgermeisterrechnungen der beiden bronnbachischen Klosterdörfer Dörlesberg (StAWt-R R 145; 1688/89 ff.) und Reicholzheim (1681/82 ff.) erhalten haben. 1628, als die Abtei Bronnbach im sog. "Dreidörferstreit" gegen die Inhaber der Grafschaft Wertheim mit Unterstützung des Hochstifts Würzburg wieder einmal die Oberhand gewonnen hatte, erließ Abt Johann Feilzer (1618-1637) eine Dorfordnung für die drei Dörfer Dörlesberg, Nassig und Reicholzheim (StAWt-R Lit. B 1441 und 1442). Sie befasst sich in § 3: "Wie die Burgermeister oder Gotteshauspfleger sollen gesezt werden", auch mit der Rechnungsführung durch die Bürgermeister. Es wird in diesem Abschnitt verordnet, jährlich auf St. Katharinentag (Nov. 25) solle mit Wissen und Willen der Herrschaft ein neuer Bürgermeister, desgleichen ein neuer Gotteshauspfleger, zu dem alten gewählt werden, "undt sollen Burgermeister undt Gottshaußpfleger alle Jahr unß oder unßeren hierzu Verordtneten im Closter richtige Rechnung thuen, wie hernach in die Verordtnung gesezt ist". Bereits hier wurde also die zweijährige Amtszeit der Bürgermeister festgelegt (wobei sich die Amtszeiten des Bürgermeisters aus dem Gericht und die des Bürgermeisters aus der Gemeinde überschnitten), und ebenso die jährliche Rechnungslegung. § 12 handelt dann "Von gemeinen Gefällen und järlicher Rechnung derßelben". Es wird bestimmt, jeder Inhaber eines Gemeindeamts solle jährlich auf der Kanzlei zu Bronnbach an einem vom Abt bestimmten Termin vor einem Vertreter des Amts Rechnung legen. Die Rechnungen seien "in Schrifften gezwifacht, gleichlautendt" vorzulegen; ein Exemplar verbleibe bei der Abtei. Insbesondere solle mit dem erwirtschafteten Überschuss nach Anweisung der Herrschaft verfahren werden. Der Prozess um die drei Dörfer endete unter Abt Franz Wundert (1670-1699) in den Jahren 1672-1673 mit einem Teilerfolg der Abtei: sie behielt Dörlesberg und Reicholzheim, obwohl beide Dörfer im Normaljahr 1624 wertheimisch gewesen waren; lediglich Nassig fiel wieder an die Grafschaft (StAWt-R Lit. D 181 S. 98; StAWt-R US 1672 Sept. 30 und 1673 Aug. 19/29). Die 1674 von Abt Franz Wundert für Reicholzheim und Dörlesberg erlassene Dorfordnung (StAWt-R Lit. B 1245) übernahm in den Abschnitten, die sich mit dem Rechnungswesen beschäftigen, die Bestimmungen der Ordnung von 1628 im Wortlaut. Das Kloster Bronnbach fiel aufgrund des Rastatter Kongresses und des Friedens von Lunéville an den Fürsten zu Löwenstein-Wertheim-Rochefort, der am 21. Oktober 1801 davon Besitz ergreifen ließ; die Zivilbesitzergreifung folgte am 26. November 1802 (O. Kienitz: Die Fürstlich Löwenstein-Wertheimischen Territorien und ihre Entwicklung. In: Jahrbuch des Historischen Vereins Alt-Wertheim 191 S. 99 A. 1). Mit der Besitzergreifung wurde das ehemalige Klosteramt in das "Fürstlich Löwenstein-Wertheimische Amt Bronnbach" umgewandelt. Ein Jahr später wurde die 1674 für Reicholzheim und Dörlesberg geschaffene Cent Reicholzheim (StAWt-R Lit. Br 952b) durch Erlass vom 10. Oktober 1803 mit dem Jurisdiktionalamt Bronnbach vereinigt und aufgehoben. Die Mediatisierung 1806 beließ den Fürsten zu Löwenstein-Werthein anfangs ihre Justizämter. Erst die Aufhebung der Justizkanzleien in Baden durch die Verordnung vom 14. Mai 1813 unddie Neuordnung der Justizverwaltung durch Edikt vom 24. Juli 1813 bedeutete das Ende des löwensteinischen Amts und Justizamts Bronnbach. Bei der Teilung des Amts wurde Reicholzheim dem Zweiten Landamt Wertheim zugeschlagen. Die Serie der (Gemeinde-) Bürgermeisterrechnungen Reicholzheim weist nur wenige Lücken auf (1683/84-1684/85; 1691/92; 1746/47-1759/51; 1793/94-1797/98; 1802/03; 1806/07-1812/13). Im allgemeinen ist von jeder Rechnung nur ein Exemplar erhalten, jene Zweitschrift (1775/76: "Duplicat"), die der Abtei abzuliefern war. Je zwei Exemplare liegen vor für die Jahrgänge 1758/59 und 1761/62. Hier mag die Doppelüberlieferung darauf zurückzuführen sein, dass dem Rechner Fehler unterliefen, die in der Abtei korrigiert wurden. Ob schließend aus Versehen beide korrigierten Exemplare bei der Abtei verblieben, oder ob ein drittes Exemplar in verbesserter Fassung an die Gemeinde ging, muss offen bleiben. Unklar ist auch, weshalb das Manual des Jahrgangs 1778/79 in den Bestand R 144 gelangte, alle anderen Manuale wurden bei der Gemeinde verwahrt und müssen, ebenso wie die bei der Gemeinde verwahrten Reinschriften, als verloren gelten. Numerierte Rechnungsbeilagen finden sich schon in der Rechnung von 1682/83. Generell sind die Rechnungsbeilagen jedoch nur sehr spärlich überliefert, und das, obwohl die Revision vom 4. Februar 1698 vorschrieb, es solle, "was sonsten eingenohme und ausgeben, hinfüro mit Schein belegt werden" (Rechnung 1697/98). Erst den Rechnungsbänden der löwensteinischen Zeit sind die Rechnungsquittungen angebunden, erst für diese Rechnungen sind sie durchweg erhalten. Rechnungstermin war seit 1628 ohne Zweifel der Tag, an dem die Bürgermeister gewählt wurden, der Katharinentag (Nov. 25). Für die ersten vorliegenden Rechnungen ist als Rechnungstermin Martini (Nov. 11) genannt. Seit 1690/91 wurde dann der bei der Abtei allgemein übliche Rechnungstermin Cathedra Petri (Feb. 22) übernommen. Das Abweichen von diesem Termin im Jahr 1752 (Stückrechnungen) wurde durch den Tod des Gemeindebürgermeisters Martin Hindenrückher verursacht ("3 fl [Besthaupt] zahlt Martin Hinderückers Witt. den 29. Decembris [1752]"; StAWt-R R 79b 1752/53). Die Rechnungsführung oblag, wie das Manual von 1778/79 zeigt, jenem Bürgermeister, der im zweiten Amtsjahr stand und - als der "ältere" - im Titel der Rechnung zuerst genannt wird. Geschrieben wurden die Rechnungen allerdings wohl nicht von ihm, sondern vom Schulmeister; bei den ebenfalls von den Bürgermeistern geführten Reicholzheimer Pfründrechnungen (StAWt-R R 144a) ist dies eindeutig nachzuweisen. Der Schulmeister erhielt "von dieser Rechnung in duplo zu verferdigen" 1 Gulden. In der löwensteinischen Zeit ist bei der Revision ein Gerichtsschreiber genannt; er dürfte in dieser Zeit auch die Rechnungen geschrieben haben. Die Rechnungsrevision, die seit 1695 meist vor dem nominellen Abschlusstermin, also vor dem 22. Februar, lag, übernehmen anfangs die Pfarrer von Reicholzheim - die Pfarrei war seit 1378 dem Kloster Bronnbach inkorporiert (StAWt-R US 1378 Nov. 19), der jeweilige Pfarrer war Bronnbacher Konventuale - und der Sekretär des Klosters. Seit 1686/87 bezeichnete sich der bisherige Sekretär P. Gerardus Heinckelmann als "officialis", also ganz allgemein als Inhaber eines Klosteramts, seit 1789/90 war er Burser. Pfarrer und Burser revidierten gemeinsam die Rechnung bis zum Ausscheiden P. Anselmus Wibers aus der Pfarrei am 11. Mai 1696 (vgl. J. Kühles: Liber Mortuorum Monasterii Brunnbacensis. In: Archiv des historischen Vereines von Unterfranken und Aschaffenburg 21, 1871, S. 147 A. b). Seit dem Jahrgang 1699/1700 ging die Revision an den Abt über. Dies mag darauf zurückzuführen sein, dass der Abt einen erheblichen Teil seiner Einkünfte aus den Klosterdörfern bezog (vgl. StAWt-R R 79b). Mit wenigen Ausnahmen (z.B. 1718/19, als die Revision durch den Bodenmeister P. Albericus Ries vorgenommen wurde), blieb die Revision der Eicholzheimer Gemeinderechnungen bis 1770 Sache des Abts. Erst die Rechnungen der Jahre 1770/71 ff. wurden, ohne dass sich ein Grund dafür feststellen ließe, wieder durch Offizialen der Abtei, und das hieß nicht zuletzt: durch Konventsmitglieder, revidiert. 1770/71 revidierte der Kanzleidirektor P. Guillelmus Ebenhöch, ab 1771/72 der jeweilige Burser; 1791/92 revidierten Burser und Kanzleidirektor gemeinsam, 1798/99 ff. Burser und Konsulent (damals M. P. C. Arnold). Die letzte erhaltene Gemeinderechnung der Bronnbacher Zeit von 1801/02 wurde revidiert durch den Kanzleidirektor, den Konsulenten, den Burser und den Amtmann des Klosteramts Bronnbach, Jakob Lohr. Nach dem Übergang an das Haus Löwenstein nahmen der nunmehrige Amtmann Arnold und sein Amtsskribent Birnbacher bzw. sein Amtsaktuar Trunk die Revision vor. Entgegen den Bestimmungen der Dorfordnungen von 1628 und 1674 fand die Revision zumindest mehrfach, wenn nicht überhaupt, auf dem Rathaus der Gemeinde Reicholzheim statt. Nach der Auflösung des Amts Bronnbach ging die Rechnungsrevision der Bürgermeisterrechnungen an das Zweite Landamts-Revisorat Wertheim über (vgl. StAWt-S Bürgermeisterrechnung Reicholzheim 1813/14). Die Provenienz ist aufgrund alter Registratursignaturen (1681/82 "D.7.1.; 1719/2 "D.7.2") eindeutig festzustellen: Die Rechnungen des Bestands R 144 wurden auf der Bronnbacher Kanzlei verwahrt. Das "Repertorium Documentorum & Actorum Cancellariae Bronnbacensis, confectum anno 1755. Tomus primus " verzeichnet unter Repositura D Latulum 7: "Reicholzheimer Gemeindtsrechnungen". Auf S. 1053 dieses Repertoriums lässt sich ersehen, dass die heutigen Lücken z.T. schon damals bestanden. Es werden dort als vorhanden genannt die Jahrgänge 1681-1682, 1685-1690, 1692-1717 und 1719-1754. Der fehlende Jahrgang 1718/18 ist inzwischen aufgetaucht; dafür fehlen heute die Jahrgänge 1746/47-1750/51. Als früheste Ordnungsstufe ist eine bis 1749/50 nachzuweisende Zusammenfassung der Bürgermeisterrechnungen zu Faszikeln von jeweils etwa 10 Jahrgängen anzusehen. Entsprechende Bleistiftvermerke auf dem jeweils obersten, d.h. ältesten Heft (z.B. 1740741: "1740 bis 1749 inclusive") wurden von einer Hand, also wohl gleichzeitig, angebracht. Diese Ordnung wurde bei der Einordnung in Gefache 1755 nicht übernommen. Weitere Signaturen finden sich nicht, wohl aber Registraturvermerke (1711/12 "ad714", 1704/05 "ad /15"; 1698/99 "Anl. 1", 1714/15 "Anl. 2", 1715/16 "Anl. 3", 1722/23 "Anl. 4", 1772/73 "Anl. 5", 1781/82 "Anl. 6" und 1787/88 "Anl. 7"). Sie zeigen, dass mehrere Jahrgänge zeitweise als Beilagen zu Akten dienten, später aber wieder in den Bestand eingeordnet wurden. Vermutlich handelte es sich um Akte eines der Prozesse, welche die Fürstliche Standesherrschaft Löwenstein-Wertheim seit 1807 gegen die Gemeinde Reicholzheim führte (vgl. z.B. StAWt-R Lit. B 888 und 977-982, Prozeß wegen Fronverweigerung 1807-1814). Ab 1803 war Provenienzstelle das Fürstlich Löwenstein-Wertheimische Amt Bronnbach. Der Bestand StAWt-R R 144 verblieb nach der Säkularisation der Abtei Bronnbach 1802 zunächst im löwenstein-wertheim-rosenbergischen Nebenarchiv Bronnbach, wurde dann aber in das Fürstl. Löwenstein-Wertheim-Rosenberg'sche Archiv in der Wertheimer Hofhaltung verlagert. Das "Repertorium der Rechnungen und Rechnungsurkunden des Fürstlich Löwenstein-Wertheim-Rosenbergischen Archivs" (2. Hälfte 19. Jahrhundert) nennt als Ort der Aufbewahrung: "Im Zimmer hinter der Revision". Bei der damaligen Verzeichnung enthielt der Bestand noch einige inzwischen verschollene Rechnungen: die Jahrgänge 1746/47-1750/51 und 1794/95-1797/98. Jahrgang 1793/94 fehlte schon damals. Bei einer Revision (des. 20. Jahrhunderts?) wurden die Jahrgänge 1802/03 und 1806/07 - 1808/09 vermisst. Die Jahrgänge 1809/10-1812/13, also bis zum Ende des löwensteinischen Amts Bronnbach, sind im Repertorium nicht aufgeführt. Sie wurden möglicherweise an das Zweite Landamt Wertheim abgegeben. Bei der Übernahme der löwenstein-wertheimischen Archive im Sommer 1877 befand sich der Bestand R 144 im 2. Obergeschoss des Ostflügels der Hofhaltung. Der Bestand StAWt-R R 144 wurde im November 1982 durch die Angestellte Annemarie Spieler geordnet und verzeichnet. Dabei fanden sich zwei Reicholzheimer Gotteshausrechnungen (1782/83 und 1719/20); sie wurden in den Bestand StAWt-R R 59 eingeordnet. Nach den Verzeichnungsarbeiten, die vom Unterfertigten beaufsichtigt wurden, wurden die Rechnungen durch den Archivangestellten Manfred Sziele neu verpackt. Die Reinschrift des Repertoriums besorgte die Angestellte Liselotte Goldschmitt. Der Bestand StAWt-R R 144, Reicholzheimer Bürgermeisterrechnungen, umfasst nunmehr ca. 0,4 lfd. m in 115 Einheiten. Wertheim, November 1982 Dr. Norbert Hofmann
Bürgermeister in Reicholzheim: NB: Die Aufführung unter den Gerichts- bzw. Gemeindebürgermeistern vor 1734/35 wurde erschlossen.
Bürgermeister des Gerichts (Bürgermeister aus der Gemeinde)
1681/82: Hans Georg Amenth (Hans Stephan Reuß)
1682/83: Christoph Speyr (Hans Stephan Reuß)
1683/84
1684/85: [Michel Fassennacht]
1685/86: Michel Fassenacht (Hans Grimm)
1686/87: Adam Dertinger (Hans Grimm)
1687/88: Adam Dertinger (Hans Fridterich)
1688/89: Hans Jörg Amenth (Hans Fridterich)
1689/90: Hans Jörg Amenth (Valtin Oetzel)
1690/91: Stophel Speyer (Valtin Oetzel)
1691/92: [Stophel Speyer] [Bastian Heyman]
1692/93: Hans Michel Köhler (Bastian Heyman)
1693/94: Hans Michel Köhler (Simon Pahl)
1694/95: Jörg Würtz (Simon Pahl)
1695/96: Jörg Würtz (Hans Thoma Dihm)
1696/97: Martin Nahm (Hans Thoma Dihm)
1697/98: Martin Nahm (Adam Amenth)
1698/99: Bastian Heyman (Adam Amenth)
1699/1700: Bastian Heyman (Hans Jörg Matzer)
1700/01: Simon Amenth (Hans Jörg Matzer)
1701/02: Simon Amenth (Ludwig Bauman)
1702/03: Simon Pahl (Ludwig Bauman)
1703/04: Simon Pahl (Adam Friedlein)
1704/05: Johann Fiderlein (Adam Friedlein)
1705/06: Johann Fiderlein (Nikolaus Bayer)
1706/07: Adam Friedlein (Nikolaus Bayer)
1707/08: Adam Friedlein (Barthel Adellmann)
1708/09: Hans Jörg Matzer sen. (Barthel Adellmann)
1709/10: Hans Jörg Matzer sen. (Adam Winckher)
17010/11: Adam Fridtlein (Adam Winckher)
1711/12: Adam Fridtlein (Vältin Pahl)
1712/13: Adam Reuß (Vältin Pahl)
1713/14: Adam Reuß (Stophel Kuhn)
1714/15: Hans Schweyß (Stophel Kuhn)
1715/16: Hans Schweyß (Ferdinand Ötzell)
1716/17: Hans Michel Köhler (Ferdinand Ötzell)
1717/18: Hans Michel Köhler (Hans Wilhelm Anck)
1718/19: Jörg Würtz (Hans Wilhelm Anck)
1719/20: Jörg Würtz (Hans Jakob Koch)
1720/21: Sebastian Heyman (Hans Jakob Koch)
1721/22: Sebastian Heyman (Andreas Schmidt)
1722/23: Hans Jörg Matzer (Andreas Schmidt)
1723/24: Hans Jörg Matzer (Hans Bühlman)
1724/25: Adam Friedlein (Hans Bühlman)
1725/26: Adam Friedlein (Hans Stephan Friedrich)
1726/27: Stophel Kuhn (Hans Stephan Friedrich)
1727/28: Stophel Kuhn (Martin Winckher)
1728/29: Hans Bühlmann (Martin Winckher)
1729/30: Hans Bühlmann (Burkhard Bundt)
1730/31: Adam Ötzell (Burkhard Bundt)
1731/32: Adam Ötzell (Hans Linhard Bauman)
1732/33: Hans Michel Amenth (Hans Linhard Bauman)
1733/34: Hans Michel Amenth (Tobias Warmuth)
1734/35: Adam Winckher (Tobias Warmuth)
1735/36: Adam Winckher (Hans Michel Amenth)
1736/37: Hans Jörg Büttel (Hans Michel Amenth)
1737/38: Hans Jörg Büttel (Hans Peter Fischer)
1738/39: Hans Jörg Heymann (Hans Peter Fischer)
1739/40: Hans Jörg Heymann (Hans Adam Amenth)
1740/41: Hans Jörg Würtz (Hans Adam Amenth)
1741/42: Hans Jörg (Jörg Goldschmidt)
1742/43: Hans Peter Umerth (Jörg Goldschmidt)
1743/44: Hans Peter Umerth (Simon Winckher)
1744/45: Martin Weydinger (Simom Winckher)
1745/46: Martin Weydinger (Hans Köhler)
1746/47: Martin Weydinger [Hans Köhler]
1747/48
1748/49
1749/50
1750/51: [Hans Stephan Dihm]
1751/52: Hans Stephan Dihm (Martin Hindenrückher)
1752: Jörg Goldschmidt (Martin Hindenrückher)
1752/53: Jörg Goldschmidt (Burkhard Rückh)
1753/54: Martin Köhler sen. (Burkhard Rückh)
1754/55: Martin Köhler sen. (Gabriel Friedlein)
1755/56: Hans Jörg Büttel (Gabriel Friedlein)
1756/57: Hans Jörg Büttel (Hans Rückh)
1757/58: Adam Adellmann (Hans Rückh)
1758/59: Hans Würtz (Adam Winckher)
1759/60: Adam Adellmann (Adam Winckher)
1760/61: Adam Adellmann (Alexander Dorbath)
1761/62: Hans Jörg Ötzell (Alexander Dorbath)
1762/63: Hans Jörg Ötzell (Tobias Anckh)
1763/64: Martin Köhler (Tobias Anckh)
1764/65: Martin Köhler (Burkhard Ballweg)
1765/66: Andreas Bühlmann (Burkhard Ballweg)
1766/67: Andreas Bühlmann (Simon Amenth)
1767/68: Burkhard Rückh (Simon Amenth)
1768/69: Burkhard Rückh (Friedrich Weydinger)
1769/70: Martin Köhler (Friedrich Weydinger)
1770/71: Martin Köhler (Peter Adellmann)
1771/72: Tobias Anckh (Peter Adellmann) 1772/73: Tobias Anckh (Joseph Amenth)
1773/74: Hans Jörg Büttel (Joseph Amenth)
1774/75: Hans Jörg Büttel (Andreas Dorbath)
1775/76: Hans Jörg Özel (Andreas Dorbath)
1776/77: Hans Jörg Özel (Hans Özel)
1777/78: Burkhard Rückh (Hans Özel)
1778/79: Burkhard Rückh (Hans Michel Özel)
1779/80: Martin Köhler (Hans Michel Özel)
1780/81: Martin Köhler (Elias Anckh)
1781/82: Tobias Anckh (Elias Anckh)
1782/83: Tobias Anckh (Stophel Kuhn)
1783/84: Simon Dorbath (Stophel Kuhn)
1784/85: Simon Dorbath (Friedrich Amenth)
1785/86: Hans Jörg Wincker (Friedrich Amenth)
1786/87: Hans Jörg Wincker (Jörg Dertinger)
1787/88: Johannes Dertinger (Jörg Dertinger)
1788/89: Johannes Dertinger (Jakob Adam Özel)
1789/90: Hans Özel (Jakob Adam Özel)
1790/91: Hans Özel (Sebastian Koch)
1791/92: Burkhard Heymann (Sebastian Koch)
1792/93: Burkhard Heymann (Martin Weydinger)
1793/94: [Tobias Özel] [Martin Weydinger]
1794/95: [Tobias Özel] [Anton Würz]
1795/96: [Johannes Baumann] [Anton Würz]
1796/97: [Johannes Baumann]
1797/98: [Johann Antoni Amend]
1798/99: Johann Antoni Amend (Johannes Amend)
1799/1800: Joseph Özel (Johannes Amend)
1800/01: Joseph Özel (Martin Bick sen.)
1801/02: Johannes Amend sen. (Martin Bick sen.)
1802/03: Johannes Amend sen.
1803/04: Johannes Amend sen.
1804/05: Johannes Amend sen.
1805/06: Johannes Amend sen.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.