Peter und Hans Faist, Brüder, Heinrich Minner und Bernhard Bernner, alle zu Öffingen, stellen dem edlen und festen Junker Werner v. Neuhausen einen Revers aus über die Erb-Belehnung mit 3 Morgen Weingarten in der Hard, festgelegt durch gen. Anstößer, und versprechen, dem Junker Werner 18 Imi guten Vorlaß-Wein, Kaufmannsgut und Waiblinger Eiche, als Weingült jährlich zu geben; bei Veränderung des Weingartens, bei welcher Gelegenheit dem Junker das Recht zu leihen oder zu lösen zusteht, für die erneute Belehnung mit Handlohn der neuen Inhaber Sorge zu tragen. Von den drei Morgen Weingarten sind 4 fl Zins, ablösig mit 80 fl, an Junker Wolf Nothaft zu Hohenberg zu entrichten. Die A. versprechen, auf Aufforderung diese 80 fl unverzüglich abzuzahlen