Reichserbtruchseß Christoph [voller Titel] leiht Caspar Hueber zu Dürmentingen auf Lebenszeit ein Häuslein in der Kanzachergasse, das an Bernhard Weber und die Witwe des Gabriel Funckh stößt. Der Empfänger muß es in baulichen Ehren halten und jährlich zu den gewöhnlichen Gültzeiten gen. Geld- und Naturalabgaben an den Vogt zu Dürmentingen entrichten; ferner ist er zu Steuern und Diensten nach Herkommen verpflichtet. Der Ehrschatz von 3 fl. ist im Herbst 1602 zu zahlen. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen tritt Heimfall zur freien Verfügung ein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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