Hans Künig, Schultheiß zu Gmünd, und die Richter des Stadtgerichts daselbst fällen in einer Streitsache zwischen Vierleuten und Gemeinde zu Herlikofen, Kläger, und Vierleuten und Gemeinde zu Hussenhofen, Antworter, in Markungs- und Viehtriebsstreitigkeiten einen Urteilsspruch.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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