Wigand, Pfleger des Hospitals vor der Stadt Grünberg, bekundet, dass er und die ihm nachfolgenden Hospitalmeister aus der Mühle zu Lauter (Lutir) ...
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Urk. 26, 867
Urk. 26, A II Haina, Kloster
Urk. 26 Kloster Haina - [ehemals: A II]
Kloster Haina - [ehemals: A II] >> 1350-1374
1357 März 12
Ausf., dt., Papier, durch Moder besch., aufgeklebt. Von aufgedr. RundSg. des Burgmanns nur Bruchstücke erhalten.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum a. d. 1357, in die beati Gregorii pape.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Wigand, Pfleger des Hospitals vor der Stadt Grünberg, bekundet, dass er und die ihm nachfolgenden Hospitalmeister aus der Mühle zu Lauter (Lutir) unterhalb der Holzmühle (Houlzmolen), die er vom Sohn des Dietrich Byberade gekauft hat, an das Kloster Haina alljährlich 1 Pfund Pfennige am 13. Januar (uffe den 18. dag nach deme heilgin cristage) und 1 Fastnachtshuhn zu liefern haben. Aus dem Ertrag von Mühle und Zubehör ist zunächst die Gülte und das Huhn zu zahlen, so daß nur der Überschuß dem Hospital zukommt. Beim Tod des jetzigen wie jeden künftigen Pflegers kommt dem Kloster als Eigentümer der Mühle [vgl. Franz Nr. 353] ein Besthaupt von den Eseln oder dem Vieh der Mühle zu.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Gerwin von Lindenstruth (strud), Dietrich von der Kra und sein Bruder Johann Heynen Sohn, Johann von Kestrich (Kesterich) und Johann Lotzin Sohn von der Krawin, Schöffen zu Grünberg.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Stadt Grünberg.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 641, Zweiter Band
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Wigand, Pfleger des Hospitals vor der Stadt Grünberg, bekundet, dass er und die ihm nachfolgenden Hospitalmeister aus der Mühle zu Lauter (Lutir) unterhalb der Holzmühle (Houlzmolen), die er vom Sohn des Dietrich Byberade gekauft hat, an das Kloster Haina alljährlich 1 Pfund Pfennige am 13. Januar (uffe den 18. dag nach deme heilgin cristage) und 1 Fastnachtshuhn zu liefern haben. Aus dem Ertrag von Mühle und Zubehör ist zunächst die Gülte und das Huhn zu zahlen, so daß nur der Überschuß dem Hospital zukommt. Beim Tod des jetzigen wie jeden künftigen Pflegers kommt dem Kloster als Eigentümer der Mühle [vgl. Franz Nr. 353] ein Besthaupt von den Eseln oder dem Vieh der Mühle zu.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Gerwin von Lindenstruth (strud), Dietrich von der Kra und sein Bruder Johann Heynen Sohn, Johann von Kestrich (Kesterich) und Johann Lotzin Sohn von der Krawin, Schöffen zu Grünberg.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Stadt Grünberg.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 641, Zweiter Band
Begl. Abschrift in einem von Zabel Huhn (Hun), Burgmann zu Frankenberg, besiegelten Vidimus von 1413 Dezember 12, A. d. 1413, dez dinstages sente Lucien dag
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ