Dietrich von Westrum zum Gutacker macht bekannt, daß ihn Abt Hermann zusammen mit seiner Frau Margarete v. d. Hesze jeweils zu einer Hand mit dem Hof zu Rapen gen. Reinartzgut belehnt hat, das zum Sattelhof Heldringhausen gehört. Sie werden die übliche Pacht entsprechend den Büchern und Registern des Klosters an den Schultheißen des gen. Sattelhofes liefern. Das Gut soll nicht aufgesplittert oder verkauft werden. Bei einem Todesfall soll eine andere Hand bestellt werden. - Es siegelt der Aussteller.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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