Andreas von Grumbach, Komtur, und die Brüder des Deutschen Hauses zu Mergentheim beurkunden, daß sie Heinz Genner, dem Müller und dessen Ehefrau ihre Mühle und Garten an der Tauber (Thauber) außerhalb Mergentheim sowie die Wiese und Werd oberhalb des Fischhauses zwischen den zwei Wassern gegen gennnte Gülten zu Lehen geben. Die Mühle darf nicht geteilt und ohne das Einverständnis des Komturs verkauft worden.