Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass Abt Johann von Selz (Sels) dem Stiftsdekan Walter von Gemmingen das Stift und die Abtei übergeben und sich eine Pension auf Lebtag vorbehalten hat, nämlich alle Zehnten, Zinsen, Gülten usw., die das Stift jenseits des Rheins im Ried besitzt. Diese Verschreibung soll vom Papst bestätigt werden. Der Pfalzgraf nimmt Johann mit seinem Hab und Gut, seinen Knechten und der genannten Pension aus besonderer Gnade in seinen Schirm und versichert, ihn zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern Johann der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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