Herzog Friedrich Wilhelm I. von Sachsen-Weimar, kursächsischer Administrator, bestätigt den Ständen des Erzstifts Merseburg für sich und im Namen Kurfürst Johann Georgs von Brandenburg in Vormundschaft für Herzog Johann Georg I. von Sachsen, postulierter Administrator des Stifts Merseburg, keine neuen Steuern ohne Zustimmung der Stände zu erheben.

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Sächsisches Staatsarchiv
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