Kurfürst Philipp von der Pfalz erteilt seinen Räten eine Vollmacht, worin dem Landgrafen Wilhelm [von Hessen] die Wittumslösung der Markgräfin Elisabeth von Baden, Tochter des Pfalzgrafen, an Darmstadt und Dornberg für die 92.000 Gulden Ehesteuer und Morgengabe gestattet wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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