Klage um Bewahrung des väterlichen Erbes von Clemens August Waldbott von Bassenheim zu Bornheim, das sowohl reichsunmittelbare Güter als auch Ländereien in verschiedenen Reichslanden umfaßte, durch den Bruder des Klägers. Der Beklagte soll außerdem ein dem kurköln. Hofrat vorgebrachtes Gesuch zurücknehmen. Dieser erklärt, daß die Erbgüter nicht nur dem Kläger als Erstgeborenem gehören.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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