Graf Johannes von Sulz, Hofrichter Kaiser Friedrichs III. zu Rottweil, beurkundet, dass Herr Puppelin von Stain, Ritter, vor dem Hofgericht in Rottweil geklagt habe, dass Peter Ferber (Verber) der Jüngere von Obenhausen (Obenhusen) den Stefan Visther zu Kettershausen (Kattershasen) auf der Reichsstraße widerrechtlich gefangengenommen habe. Das Hofgericht geht dieser Klage nach und erkennt auf Acht und Anleit.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner