Adam Zissler aus Dollnstein und Salomon Schwytzer, Jude aus Regensburg, beide zu Stuttgart gef., weil sie sich ohne obrigkeitlichen Geleitsbrief im Fürstentum Württemberg verdächtig herumgetrieben hatten, jedoch unter nachfolgenden Bedingungen freigel., versprechen eidlich, diese zu befolgen, und schwören U. A. Zissler wurde zur Bedingung gemacht, bei künftigen Besuchen von Märkten im Fürstentum sich mit einem Erlaubnisschein seiner Obrigkeit zu versehen, der von Georgi (23. Apr.) bis wiederum Georgi ausgestellt sein soll, um zu sehen, daß er eine "rechte Sache" vorhabe. S. Schwytzer wurde verpflichtet, unverzüglich das Fürstentum Württemberg zu verlassen, sein Leben lang nur noch mit obrigkeitlicher Erlaubnis zurückzukehren und auch die innerhalb des Fürstentums liegenden Reichsstädte zu meiden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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