Georg, Jakob, Philipp Ludwig, Wolf Dietrich, Hans Friedrich, Hans Adam und Melchior Friedrich Zorn von Plobsheim und Hans Bernhard Wurmser von Vendenheim vergleichen sich mit Herrn Ascanius Albertinus von Jytersheim, obersten Pfandherrn der Herrschaft Hochfelden, des Erzherzog Leopold zu Österreich Rat und Oberamtmann der Pflege Benfelden, der vor kurzem von seinem Schwager Hans Ludwig Zorn von Bulach, Obervogt zu Ettenheim, dessen Anteil, nämlich ein Viertel am Dorf Hürttigheim ertauscht hatte, wegen dieses gemeinsamen Besitzes wie folgt: Sämtliche Untertanen sind durch das Los verteilt worden. Die Herrn von Jytersheim Zugeteilten wurden ihrer vorigen Eide entbunden und ihm verpflichtet. Herrn von Jytersheim sind durch Los 28 Untertanen, Bürger und Bauern zugefallen, darunter 9 Taglöhner: 8 mit 2 Rossen, 5 mit 4 Pferden und etliche mit 6 oder mehr Pferden. Die Jurisdiktion wird weiter gemeinsam ausgeübt. Die gemeinsamen Gefälle werden bis auf weiteres durch Ruprecht Reichardt eingesammelt und nach Quote auf die einzelnen Besitzer verteilt. Die 15 £ 18 ß Pfg, welche von Jytersheim allein gehören, sollen aus dem Gesamtertrag herausgenommen und ihm ausgehändigt werden. Schultheiß und Bott sollen von beiden Teilen gewählt und angenommen werden und beiden Teilen schwören. Das Gericht soll wie bisher von der Bürgerschaft mit tauglichen Leuten besetzt werden. Frondienste sollen die Untertanen nur ihrer Herrschaft leisten ausgenommen den gemeinen Nutzen. Bei den Bürgerannahmegeldern wird abgewechselt. Wie das Los ergab, sollen diese zunächst Georg Zorn und Hans Bernhard Wurmser für ihr Viertel, dann den Zornen von Plobsheim für ihre Hälfte und schließlich dem von Jytersheim für sein Viertel gegeben werden. Heiratet eine Wittib wieder, so soll ihr Mann derjenigen Obrigkeit gehören, welcher die Hofstatt gehört. Keiner soll ohne Wissen der andern Verhörtage oder Thädigungen ansetzen, damit jeder teilnehmen oder einen Beauftragten schicken kann. Die Huldigung der Untertanen soll durch gemeine gehorsame Hand der Herrschaft und Obrigkeit geschehen. Kop. Pap. Lib. 5 Bll.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner