Johannes Moroni, Bischof von Modena und Nuntius in Österreich, ernennt Johannes Fabri, Bischof von Wien, zum Propst von Basel und erklärt diese Einsetzung als ein Recht des päpstlichen Stuhls; weiterhin beauftragt er den Propst zu Unsrer Lieben Frau in Lindau und den Basler Offizial mit der Investitur des Bischofs.