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Kaiser Karl IV. belehnt die Gebrüder Konrad, Hans, Berchtold, Fritz, Heinz und Jakob die Waltstromeyer und deren Erben mit dem Forstmeisteramt über des Reiches Forst zu Nürnberg, bestätigt seine diesbezüglichen Urkunden und die seiner Vorgänger und erklärt anderslautende Belehnungen des Forstmeisteramts für ungültig. - Siegler: der Aussteller. [Regest ergänzt nach MGH]

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Staatsarchiv Nürnberg
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