Propst Sebastian zu den Wengen in Ulm beurkundet ein von Hauptmann Wilhelm Neithardt d. Ä. von Baustetten zu Böfingen vorgelegtes Vidimus und Transsumpt bzgl. Kirchensatz und Vogtei zu Baustetten: Vidimus des Wengenpropsts Matthäus für Heinrich Neithardt, Bürger zu Ulm, vom 6.7.1489, über einen Auszug aus dem Testament des Ambrosius Neithardt bzgl. des Kirchensatzes zu Baustetten und den zugehörigen Abgaben, die jeweils dem ältesten Neithardt oder bei einem der Aussterben der Familie der Stadt Ulm zufallen sollen, ausgestellt am 6.2.1472 für Hans Roth d. Ä. und Hans Krafft, Richter und Bürger zu Ulm.