Jutta von Nerendorp, Witwe des Ritters Johann Holtzappel(tz), verleiht dem Teile Puisgyn 1/2 Morgen Weingarten zu Trevelsdorf (Treuelstorp) für einen Kanon von 1/2 Malter Weizen und 2 Kapaunen in Erbpacht, indem sie zugleich mit Einwilligung der Ehegatten Ritters Wilhelm von Buischvelt und Jutta von Luynricke als den Nächstberechtigten bestimmt, dass im Falle vorgedachter Pächter oder dessen Erben die Pacht nicht zahlt oder sonst ihre Verpflichtungen nicht erfüllt, der bezeichnete halbe Morgen dem Konvent Benden (zom Beynde) verfallen sein soll, gegen eine jährliche Erbmemorie [15. Mai] für die Ausstellerin, den Älteren und Geschwister sowie für den Ritter Wilhelm von Buschvelt und Gemahlin. Gegeyven in deym iaire uns heren do man schreiff Dusent veirhundert ind veyr, up sent Peters dach dot hei poys wart.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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