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Reinhard [von Weilnau], Abt zu Fulda, bekundet für sich und alle
seine Nachkommen, dass vor ihn Herr Hans Weißemüller, Pfarrer zu
Dietershausen (D...
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1451-1460
1455 November 11-1467 November 30
Abschrift, Papier, unbesiegelt
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Anno Domini millesimo Quadringentesimo Quinquagesimo quinto ipso die Martini episcopi
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Reinhard [von Weilnau], Abt zu Fulda, bekundet für sich und alle seine Nachkommen, dass vor ihn Herr Hans Weißemüller, Pfarrer zu Dietershausen (Dittershaußes) und die Baumeister und Männer (Buwmeister undt menner) von Lüder vor der Hardt (Lütter uff der Hardt) gekommen sind und berichtet haben, dass sie eine Frühmesse zu Ehren der Jungfrau Maria am Marienaltar in der Kirche zu Lüder gestiftet haben. Folgende Ausstattung beinhaltet die Stiftung: eine Gülte von 16 Gulden 'in fruchten undt an geldt', die je zu Hälfte auf Walpurgis (1. Mai] und zu Michaelis [29. September] entrichtet werden soll. Weiterhin haben sie ein Haus in Lüder vor dem Kirchhof gestiftet, in dem der Pfarrer, der die Frühmesse versehen, wohnen soll. Die Gemeinde hat weiterhin ein weißes Gewand für den Pfarrer gestiftet. Er soll wöchentlich zwei Messen lesen, eine Sonntagsmessen und eine Wochenmesse. Der Pfarrer zu Dietershausen soll damit nicht mehr weiter verpflichtet sein eine Sonntags- und eine Wochenmesse in Lüder zu halten. Das Patronatsrecht über den Altar steht den Baumeistern zu Lüder zu. Zu den Ostern, Pfingsten, Liebfrauentag [15. August] und zu Weihnachten sollen ebenfalls Messen gelesen und Sakramente gestiftet werden. Der Pfarrer der Pfarrkirche zu Dietershausen wird weiterhin auf den Montag nach jedem Fronfasten in der Kirche zu Lüder Vigilien und Seelenmessen feiern zu denen der Frümessner ein Seelmesslicht für die genannten Stifter und die gläubigen Seelen anzünden soll. Die Pfarrkirche zu Dietershausen soll in ihren Pfarrrechten nicht eingeschränkt werden oder behindert werden. Abt Reinhard zu Fulda erteilt zu den genannten Punkten seine Zustimmung. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2 und 3, Seite 4 und 5...
Vermerke (Urkunde): Siegler: Reinhard von Weilnau, Abt von Fulda, Johann Kirstein, Kanzler von Fulda [für Pfarrer Hans Weißemüller]
Abschrift durch Pfarrer Heinrich Vogel zu Dietershausen; 30. November 1467 November 30 [Millesimo Quadringentesimo sexagesimo septimo ipso die B. Andreae Appostoli]