Kurfürst Philipp von der Pfalz bestätigt gegenüber Johann Weißenburger zu Udenheim, dessen Ehefrau Gertrud Morschheimerin und ihren Erben die Verschreibung einer jährlichen Gülte von 50 Gulden zu Kathedra Petri und setzt die Städte Heidelberg, Neustadt (Nuwenstat an der Hart) und Alzey zu Unterpfand. Die Gülte soll ihnen zu Heidelberg vom kurpfälzischen Kammermeister mit Münzen, die zu Worms und Speyer gängig sind, ausgerichtet werden. Die Verschreibung hatte ursprünglich Hans von Morschheim genannt Wagentreiber von Pfalzgraf Ludwig IV. erhalten, dem er 1.000 Gulden zum Erwerb von Schloss, Stadt und Herrschaft Löwenstein gegeben hat; sie ist sodann von ihm an das Ehepaar "kommen". Es folgen weitere Bestimmungen zur Stellung von Bürgen, zum Einlager und zur Widerlösung der Gülte mit 1.000 Gulden.