Kurfürstliche Visitationskommission an die Universität Wittenberg, Wittenberg, 14. Juli 1731
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Rep. 1 Archiv der Universität Wittenberg
Rep. 1 Archiv der Universität Wittenberg >> XVII. Dienststellen >> Die von den Visitations-Kommissarien angeordnete Verpflichtung der Aufwärter in den beiden Kollegien, dem Augusteum und dem Fridericianum
14.07.1731
Enthält: Der Aufwärter im collegium Augusteum, Valentin Jänicke, sei zu sehr "dem Trunke ergeben". Wenn er betrunken mit der Tabakspfeife und mit Feuer unvorsichtig sei, könne Schaden für die akademischen Gebäude entstehen. Jänicke sei daher zu entlassen und durch einen anderen Aufwärter zu ersetzen. Beigelegt ist die eidliche Verpflichtung des Aufwärters.
Bl. 1-2
Sachakte
Die von den Visitations-Kommissarien angeordnete Verpflichtung der Aufwärter in den beiden Kollegien, dem Augusteum und dem Fridericianum
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 09:53 MESZ
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