Durch den brandenburgischen Untertanen Hans Blumenstock von Beimbach von seinem Schwiegersohn Hans Ludwig von Niederwinden geforderte Rückzahlung des töchterlichen Heiratsgutes von 350 Gulden, weil die Tochter bzw. Ehefrau vor Ausgang eines Jahres verstorben sei, daraus entstandener Rechtsstreit, Urteilsfindung durch das Hofgericht zu Weikersheim, aber vor der Urteilspublikation getroffener, gütlicher Vergleich, dass Hans Ludwig dem Hans Blumenstock 100 Gulden in Raten zahlen solle.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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