Wolf Albrecht von Ehrenberg, badischer Oberamtmann zu Mühlburg, und seine Ehefrau Kunigunde Jakobe von Zandt bekunden, dass sie ihren Brüdern und Schwägern Johann Dietrich, Domherrn zu Mainz und Würzburg, und Georg Christoph von Ehrenberg alles, was sie von ihrem verstorbenen Bruder und Schwager Wolf Eberhard von Ehrenberg, mainzischem Amtmann zu Miltenberg, nach laut seiner "hinderlassener brüderlicher abtheylung" zu einem Drittel zu Miltenberg, Fechenbach und anderwärts an Leuten, Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Atzungen, Frondiensten, Gerechtigkeiten, Äckern, Feldern, Wald und sonstigen Zugehörungen geerbt, um 8038 Gulden 14 Batzen 10 Pfennige 1 Heller Landeswährung (den Gulden zu 17 ½ Schilling Pfennige) verkauft haben. Der Anteil an dem nach dem Tod von Wolf Eberhards Witwe an die Aussteller zurückfallenden Wittum ist in diesem Verkauf eingeschlossen. Die Zahlung der Kaufsumme geschieht in folgender Weise: zu Ostern 1602 werden 1000 Gulden angezahlt, zu Cathedra Petri [= 22. Februar] 1603 weitere 1000 Gulden, zu Cathedra Petri 1604 noch 868 Gulden 1 Batzen 6 Pfennige; der Rest der Kaufsumme wird mit den in einem besonderen Inventar verzeichneten Schulden des Erblassers sowie mit Schulden, welche die Aussteller bei den Käufern haben, verrechnet. Die Verkäufer quittieren entsprechend diesen Konditionen und leisten Währschaft. Für die nächsten sechs Jahre wird ihnen ein Rückkaufsrecht eingeräumt. Desgleichen steht den Ausstellern ein Vorkaufsrecht zu für den Fall, dass die Käufer ihrerseits die Anteile an Wolf Eberhards Nachlass verkaufen wollen.