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Das Landgericht im Klettgau erkennt den Erben Heinrich Lienemanns von Lottstetten ihr Lehen ab, da sie dem Gotteshaus Öhingen in der Reichung der Zinse säumig waren und das Gut in schlechtem Bau hielten.
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Das Landgericht im Klettgau erkennt den Erben Heinrich Lienemanns von Lottstetten ihr Lehen ab, da sie dem Gotteshaus Öhingen in der Reichung der Zinse säumig waren und das Gut in schlechtem Bau hielten.