Herzog Franz von Braunschweig-Lüneburg bescheidet eine Eingabe Otto van Estorffs, betreffend die Einlösung zweier Höfe zu Suwendorf und Pomasel dahin, daß der erste gegen Erstattung des Pfandschillings eingelöst werden könne, von der Verpfändung des Hofes zu Pomasel sei im Kloster Isenhagen nichts bekannt.

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Archiv der Hansestadt Lüneburg
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